BESONDERE GENEHMIGUNGSVERFAHREN

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Baulasten und Abgeschlossenheits-bescheingung

Um besonderen Fallgestaltungen gerecht zu werden, gibt es spezielle Verfahren für die Bildung von Sondereigentum an einem Gebäude und die öffentlich-rechtliche Belastung eines Grundstückes.

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Genehmigungsfreie Vorhaben

Bei den nachfolgen aufgezählten genehmigungsfreien Vorhaben ist besonders darauf zu achten, dass der Bauherr allein zur Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften verpflichtet bleibt.

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Freigestellte Wohnbauvorhaben

Bei freigestellten Wohngebäuden sind bei der Gemeinde Bauvorlagen einzureichen. Da diese keine Prüfung vornimmt bleibt der Bauherr allein zur Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften verpflichtet.

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