Das digitale Baugenehmigungsverfahren

Mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel Ihren Bauantrag online zu stellen und die Baugenehmigung online zu erhalten.


Itebau Logo Baugenehmigung online

Sie sind schon ein erfahrener Online - Nutzer im Baugenehmigungsverfahren?!
Dann können Sie ganz unten direkt in die "digitale Antragstellung" wechseln.

 


Technische Voraussetzungen, mit der internetbasierten Bauplattform zu arbeiten, sind ein Internetanschluss, eine E-Mail-Adresse
und eine Signaturkarte (inkl. Kartenleser und Software). 

 

Ablauf des digitalen Baugenehmgiungsverfahrens

  • Der Entwurfsverfasser entscheidet sich zusammen mit dem Bauherrn für das digitale Verfahren.
     Der Bauherr erteilt dem Entwurfsverfasser eine entsprechende Vollmacht, die mit zu den Bauvorlagen genommen wird.
  • Der Entwurfsverfasser bereitet die Bauvorlagen digital vor; erzeugt PDF-Dokumente und signiert diese. Anschließend ruft er
     auf der Homepage das Bauantragsformular auf, füllt es aus, fügt die Bauvorlagen mit der Bevollmächtigung als Anlagen hinzu und signiert das Formular.
  • Die Bauaufsichtsbehörde nimmt den digitalen Bauantrag an und richtet einen Projektraum (digitale Bauakte) ein;
     der Entwurfsverfasser erhält per E-Mail eine Einladung in den Projektraum.
  • Der Entwurfsverfasser meldet sich im Internet an der Bauplattform an und hat so die Möglichkeit, auf den Projektraum zuzugreifen und sich zu informieren.
  • Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag und stellt sämtlichen Schriftverkehr und später die Baugenehmigung in den Projektraum.
  • Der Entwurfsverfasser erhält über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und kann
     die Dokumente im Projektraum einsehen oder herunterladen.
  • Ist die E-Mail-Adresse des Bauherrn im Bauantrags- und Bevollmächtigungsformular angegeben, so kann der Bauherr die Dokumente einsehen und herunterladen.

 

Ihre Vorteile:  

  • Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten
  • Einreichen digitaler Pläne (keine Druck- und Portokosten)
  • Telefonkonferenz/Beratung mit der Baubehörde (Wegfall der Wege)
  • Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
  • Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
  • Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand 

 

Vor der Benutzung der Bauplattform (conject AG München) sollte jeder Benutzer einmalig prüfen, ob der lokale PC über die korrekten Grundeinstellungen verfügt.

Führen Sie dazu bitte den "Automatischen Systemcheck" durch!

Die Registrierung in der Bauplattform erfolgt durch einen Link in der Einladungsmail, die Sie als Entwurfsverfasser erhalten. 
Näheres hierzu können Sie in der Kurzanleitung zur Registrierung für Entwurfsverfasser nachlesen. Den Download finden Sie im Downloadbereich unten auf dieser Seite.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie diese im ausführlicheren Handbuch (Handbuch für Entwurfsverfasser) und in den
Erläuterungen zur Ordnerstruktur und Dateinamen zur Teilnahme am digitalen Verfahren nachlesen! 

Benötigen Sie weitere Informationen z.B. zur elektronischen Signatur oder wie eine  PDF-Datei erstellt wird, so können Sie unten direkt dorthin wechseln.

Wie stelle ich einen digitalen Bauantrag? Lesen Sie dazu die unten folgenden Hinweise zur digitalen Antragstellung.

Ansprechpartner:
Herr Düspohl          Tel. 05241/85-1912

 

Ab dem 25. Mai 2018 finden sie die nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) mitzuteilenden Informationen auf unserer Internetseite, oder direkt unter nachstehender Adress: www.kreis-guetersloh.de/sh/dsgvo


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