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Das digitale Baugenehmigungsverfahren
Mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel Ihren Bauantrag online zu stellen und die Baugenehmigung online zu erhalten.
Sie sind schon ein erfahrener Online - Nutzer im Baugenehmigungsverfahren?!
Dann können Sie ganz unten direkt in die "digitale Antragstellung" wechseln.
Technische Voraussetzungen, mit der internetbasierten Bauplattform zu arbeiten, sind ein Internetanschluss, eine E-Mail-Adresse
und eine Signaturkarte (inkl. Kartenleser und Software).
Ablauf des digitalen Baugenehmgiungsverfahrens
- Der Entwurfsverfasser entscheidet sich zusammen mit dem Bauherrn für das digitale Verfahren.
Der Bauherr erteilt dem Entwurfsverfasser eine entsprechende Vollmacht, die mit zu den Bauvorlagen genommen wird. - Der Entwurfsverfasser bereitet die Bauvorlagen digital vor; erzeugt PDF-Dokumente und signiert diese. Anschließend ruft er
auf der Homepage das Bauantragsformular auf, füllt es aus, fügt die Bauvorlagen mit der Bevollmächtigung als Anlagen hinzu und signiert das Formular. - Die Bauaufsichtsbehörde nimmt den digitalen Bauantrag an und richtet einen Projektraum (digitale Bauakte) ein;
der Entwurfsverfasser erhält per E-Mail eine Einladung in den Projektraum. - Der Entwurfsverfasser meldet sich im Internet an der Bauplattform an und hat so die Möglichkeit, auf den Projektraum zuzugreifen und sich zu informieren.
- Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag und stellt sämtlichen Schriftverkehr und später die Baugenehmigung in den Projektraum.
- Der Entwurfsverfasser erhält über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und kann
die Dokumente im Projektraum einsehen oder herunterladen. - Ist die E-Mail-Adresse des Bauherrn im Bauantrags- und Bevollmächtigungsformular angegeben, so kann der Bauherr die Dokumente einsehen und herunterladen.
Ihre Vorteile:
- Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten
- Einreichen digitaler Pläne (keine Druck- und Portokosten)
- Telefonkonferenz/Beratung mit der Baubehörde (Wegfall der Wege)
- Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
- Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
- Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand
Vor der Benutzung der Bauplattform (conject AG München) sollte jeder Benutzer einmalig prüfen, ob der lokale PC über die korrekten Grundeinstellungen verfügt.
Führen Sie dazu bitte den "Automatischen Systemcheck" durch!
Die Registrierung in der Bauplattform erfolgt durch einen Link in der Einladungsmail, die Sie als Entwurfsverfasser erhalten.
Näheres hierzu können Sie in der Kurzanleitung zur Registrierung für Entwurfsverfasser nachlesen. Den Download finden Sie im Downloadbereich unten auf dieser Seite.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie diese im ausführlicheren Handbuch (Handbuch für Entwurfsverfasser) und in den
Erläuterungen zur Ordnerstruktur und Dateinamen zur Teilnahme am digitalen Verfahren nachlesen!
Benötigen Sie weitere Informationen z.B. zur elektronischen Signatur oder wie eine PDF-Datei erstellt wird, so können Sie unten direkt dorthin wechseln.
Wie stelle ich einen digitalen Bauantrag? Lesen Sie dazu die unten folgenden Hinweise zur digitalen Antragstellung.
Ansprechpartner:
Herr Düspohl Tel. 05241/85-1912
Ab dem 25. Mai 2018 finden sie die nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) mitzuteilenden Informationen auf unserer Internetseite, oder direkt unter nachstehender Adress: www.kreis-guetersloh.de/sh/dsgvo |
Weitere Infos im WWW:
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Handbuch für Entwurfsverfasser
(PDF-Datei / 1,85 MB) - Erläuterungen zur Ordnerstruktur und Dateinamen
(PDF-Datei / 40,28 KB) - Kurzanleitung Registrierung Entwurfsverfasser
(PDF-Datei / 551,21 KB) - Bevollmächtigung Entwurfsverfasser ohne Signaturkarte
(PDF-Datei / 41,17 KB) - Fortführung digitales Verfahren ohne Signaturkarte
(PDF-Datei / 34,57 KB) - Bevollmächtigung Entwurfsverfasser für das BImSch-Verfahren ohne Signaturkarte
(PDF-Datei / 41,17 KB) - Fortführung digitales Verfahren für das BImSch-Verfahren ohne Signaturkarte
(PDF-Datei / 37,68 KB) - Bevollmächtigung Entwurfsverfasser mit Signaturkarte
(PDF-Datei / 64,88 KB) - Fortführung digitales Verfahren mit Signaturkarte
(PDF-Datei / 58,46 KB) - Bevollmächtigung Entwurfsverfasser für das BImSch-Verfahren mit Signaturkarte
(PDF-Datei / 64,95 KB) - Fortführung digitales Verfahren für das BImSch-Verfahren mit Signaturkarte
(PDF-Datei / 34,95 KB) - Hinweise zur digitalen Antragstellung
(PDF-Datei / 41,6 KB) - Handbuch Beteiligte Behörden
(PDF-Datei / 2,44 MB)
Direkt-Links
Die digitale Antrag- stellung ohne Signaturkarte
Die digitales Antrag- stellung mit Signaturkarte
Schnelleinstieg in die digitale Antrag-stellung mit Signaturkarte
Weitere Informationen zum digitalen Baugenehmigungs-verfahren
EU-Datenschutz-Grundverordnung