Althofstelen müssen nicht verfallen

Die erleichterte Nutzungsänderung für aufgegebene landwirtschaftliche Altbetriebe ist in NRW seit Juli 2018 weiterhin möglich. Die Landesregierung hat die unbefristete Aussetzung der 7-Jahresfrist beschlossen. Damit können Hofstellen auch Jahrzehnte nach Aufgabe der Landwirtschaft neuen Nutzungen zugeführt werden.

Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnraum - Link öffnet seitenüberlagerndes Dialog-Fenster

Die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes ist damit unter anderem weiterhin zulässig, auch wenn die Aufgabe der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung länger als 7 Jahre zurück liegt (§ 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB).



Aus dem WWW:

Suchbegriff eingeben...
Suche