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MOBILITÄTSGARANTIE NRW
Garantiert ans Ziel kommen
Mobilitätsgarantie NRW
Garantiert mobil
Auf Busse und Bahnen in Nordrhein-Westfalen ist Verlass. Sollte es doch einmal zu größeren Verspätungen oder Ausfällen kommen, können Fahrgäste die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, die sich auf alle Verbundtarife in NRW und den NRW-Tarif bezieht.
Seit 2009 gelten in Deutschland und Europa einheitliche Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr. Sie greifen, wenn Züge sich verspäten oder ausfallen, und ermöglichen Ihnen eine Entschädigung des gezahlten Ticketpreises. Die Mobilitätsgarantie NRW hingegen ist eine freiwillige Serviceleistung der NRW-Verkehrsunternehmen. Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), einem Taxi, einem taxiähnlichen Fahrdienstleister oder einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi, beim Fahrdienst sowie beim Sharing-Angebot tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro.
Weitere Informationen zu dieser landesweit einheitliche Serviceleistung finden Sie hier: