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Coronavirus
Gültigkeit der Kundenkarte für das TeutoEmsTicket verlängert
Durch die Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus sind viele Bürgerbüros / Sozialämter für den Publikumsverkehr geschlossen oder nur mit Einschränkungen erreichbar.
Deshalb hat der Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) mit Zustimmung der Bezirksregierung entschieden, dass:
Die Gültigkeit von Kundenkarten, die bis Ende des Monats März 2020 befristet sind, um einen Monat bis zum 30. April 2020 ohne weitere Vorsprache bei den Ämtern verlängert wird.
Dies gilt ausschließlich für die Kundenkarten, nicht für das „eigentliche“ TeutoEmsTicket.
Diese Regelung betrifft auch das in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke gültige WeserWerreTicket.