Kreisstraßen (Neubau, Ausbau, Erneuerung, Unterhaltung)

Der Kreis Gütersloh ist für die Kreisstraßen einschließlich der straßenbegleitenden Radwege an den Kreisstraßen und den dazugehörigen Einrichtungen (Brücken, Ampeln usw.) innerhalb seiner Kreisgrenzen zuständig.

Für Gehwege, Parkplätze und die Straßenbeleuchtung in den Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständig.

Neben der Planung und dem Neubau von Kreisstraßen gehören auch der Umbau, Ausbau, die Erweiterung, Erneuerung, Instandsetzung und Unterhaltung (etwa Mähen der Grünstreifen, Schneiden der Gehölze, Winterdienst) der bestehenden Kreisstraßen zum Aufgabenbereich der Verwaltung.

Bei Fragen, die damit im Zusammenhang stehen, wie Anbauten und Zufahrten, Leitungen in Straßen, Ampelanlagen, Auskünfte zu Straßendaten und Verkehrsbelastungen sowie zu Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten beraten die sachkundigen Ansprechpartner des Sachgebietes Straßenbau (4.4.3) der Abteilung Tiefbau (4.4) bei der Kreisverwaltung Gütersloh.

Was sind Kreisstraßen?
Kreisstraßen dienen dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen bzw. kreisfreien Städten oder dem Anschluss von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz.

Kreisstraßen sind grundsätzlich nummeriert. Die Kurzbezeichnung besteht aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben K für Kreisstraße (Beispiel: K 30).

Straßenschäden
Haben Sie Schäden an Kreisstraßen entdeckt? Bitte melden Sie uns diese Schäden! Zur Behebung des Schadens benötigen wir einige Informationen über die Art des Schadens (z.B. Löcher oder Risse in der Fahrbahndecke, Sichtbehinderung durch Sträucher oder Bäume, Wasser steht im Graben und kann nicht abfließen).


Genehmigung von Baumaßnahmen an Kreisstraßen und deren Radwege (Sondernutzung)

Sie wollen im öffentlichen Straßenraum von Kreisstraßen eine Baumaßnahme durchführen (z.B. die Neuanlage bzw. die Änderung von Strom-, Gas-, Telekommunikationsleitungen oder die Anlage bzw. die Änderung von Zufahrten).

Hierfür brauchen Sie eine Genehmigung bzw. eine Gestattung von der Abteilung Tiefbau (4.4) Sachgebiet Straßenbau (4.4.3) beim Kreis Gütersloh.

Unterlagen

  • Formloser Antrag (2-fach)
  • kurze aussagekräftige Baubeschreibung (2-fach)
  • Planunterlagen (2-fach)
  • Übersichtslageplan (nach Möglichkeit im Maßstab 1:5000)
  • Lageplan (nach Möglichkeit im Maßstab 1:500)
  • Querprofil (nach Möglichkeit im Maßstab 1:100)