Führerscheine

Online-Terminreservierung in der Führerscheinstelle empfohlen

Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen vorab einen Online-Termin, den Sie hier (Online-Terminvereinbarung der Führerscheinstelle) buchen können. Sie ersparen sich dadurch ggf. lange Wartezeiten vor Ort.

Für die Umstellung des Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein (Führerscheinumtausch) reichen Sie den Antrag bitte postalisch (Kreis Gütersloh, 2.2.3 Führerscheinstelle, 33324 Gütersloh) ein; eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht erforderlich. Dadurch entfallen für Sie Fahrt- und Wartezeiten und auch die Bearbeitungszeiten für den Führerscheinumtausch verkürzen sich. Das Antragsformular finden Sie hier. Benötigt wird zudem eine Kopie vom Personalausweis und vom bisherigen Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.

Gern können Sie auch alle anderen Dienstleistungen weiterhin postalisch bei der Führerscheinstelle beantragen. Nähere Informationen finden sich unter der Suchanfrage ‚Führerscheine‘ auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de.

Zur Besprechung Ihres Anliegens nehmen Sie gern auch telefonisch Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns telefonisch unter 05241/85-1244 zu folgenden Zeiten:
Montag und Donnerstag: 7:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 7:30 - 12:30 Uhr

Ihre Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh


Beachten Sie bitte: Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis

Für die Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis vor Ort in der Führerscheinstelle ist ein Termin erforderlich. Sie können diesen hier buchen.

Hinweis für Verlängerung C- und D-Klassen, Fahrerqualifizierungsnachweis („95“) und Fahrerkarte

Dienstleistungen für Berufskraftfahrer, für die bisher in den Bürgerbüros der 13 Kommunen des Kreises Gütersloh ein Antrag gestellt werden konnte, können ab dem 1. Januar 2024 nur noch in der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden.

Sie finden den Link zur Pressemitteilung hier

 

++Aktueller Hinweis: Führerscheinumtausch+++

Bis zum 19.01.2033 müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.

Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde folgender Stufenplan (Anlage 8e FeV) eingeführt, der sich an den Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert.

Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss

Vor 1953
19.01.2033

1953 bis 1958

verlängert bis zum 19.07.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025


Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr des Führerscheins

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

Führerscheinumtausch

Der Antrag auf Umtausch kann postalisch bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh eingereicht werden (Kreis Gütersloh, 2.2.3 Führerscheinstelle, 33324 Gütersloh) oder in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden vor Ort beantragt werden. Der Antrag steht unter folgendem Link zum Download bereit: Führerscheinantrag

Folgende Unterlagen sind dem Antrag ergänzend beizufügen:
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
- Kopie des bisherigen Führerscheins (evtl. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt     wurde)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Auf Wunsch sendet die Führerscheinstelle die Antragsunterlagen auch postalisch zu. Bitte melden Sie sich dazu unter der Rufnummer 05241 85-1200 oder per E-Mail an abt22@kreis-guetersloh.de.

Sofern Sie den Antrag postalisch bei der Führerscheinstelle einreichen, wird Ihnen nach Bearbeitung des Antrags eine Gebührenrechnung zugesandt. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,30 €.

Aufgrund eines anhaltend hohen Antragsaufkommens bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Antrags mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.  Sollten Sie in absehbarer Zeit ins Ausland verreisen und Ihren EU-Kartenführerschein benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter der Rufnummer 05241 85-1200 oder per E-Mail an abt22@kreis-guetersloh.de.

Ihre Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh

Die Führerscheinstelle sorgt dafür, dass nur die Personen Fahrerlaubnisse haben, die geeignet sind, mit den Fahrzeugen umzugehen.