- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Online-Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Kennzeichenwechsel
Leistungsbeschreibung
Ein Fahrzeug ist bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll jetzt auf den bisherigen oder einen anderen Halter im Kreis Gütersloh zugelassen werden.
Die Zulassung eines Fahrzeugs auf denselben oder einen anderen Halter mit Wechsel des Zulassungsbezirks ist auch ohne einen Besuch der Zulassungsstelle über das Internet möglich. Die Online-Zulassung kann nur durch Privatpersonen und für Kennzeichen mit schwarzer Schrift vorgenommen werden.
Bei Interesse klicken Sie bitte hier (Anmeldung erforderlich).
Die Online-Zulassung erfordert neben den üblichen Unterlagen folgende Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug ist nach dem 01.01.2018 zugelassen worden. (nur bei Halterwechsel erforderlich)
- Private Personen benötigen einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden). Für die Antragstellung wird ein Ausweislesegerät bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App benötigt.
- Juristische Personen können sich über das Organisationskonto des Bundes mit ihrem ELSTER-zertifikat authentifizieren.
Das Portal führt Sie durch die Umschreibung.
Nach erfolgreicher Antragstellung müssen Sie den Zulassungsbescheid sowie den vorläufigen Zulassungsnachweis herunterladen.
Mit ungestempelten Kennzeichen, die am Fahrzeug angebracht sein müssen, dürfen Sie das Fahrzeug bis zu 10 Kalendertage nach Antragstellung im deutschen Straßenverkehr führen, sofern Sie den Zulassungsbescheid mitführen und den vorläufigen Zulassungsnachweis gut sichtbar im Fahrzeug auslegen.
Die Original-Zulassungsdokumente sowie die durch Sie anzubringenden Stempelplaketten für die Kennzeichenschilder werden Ihnen durch die Zulassungsstelle per Post zugeschickt.
WICHTIG!!!
Erfolgt kein Abruf des elektronischen Zulassungsbescheids im Portal, erfolgt der Versand aller Unterlagen postalisch. Die Nutzung des Fahrzeugs darf dann erst nach Erhalt der Zulassungsunterlagen erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode (nur bei Halterwechsel erforderlich)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code - nur bei Halterwechsel erforderlich)
- Bericht über die HU/SP, ggf. HU/SP-Prüfziffer
- Bankdaten für das SEPA-Lastschriftmandat für die Bezahlung der Kfz-Steuer
- Für Privatpersonen: Registrierung über BundID mit Personalausweis/elektronischem Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion
- Für juristische Personen: Registrierung über das Organisationskonto des Bundes mit ELSTER-Zertifikat
Kosten
13,80 €
Rechtsgrundlagen§ 26 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare
Weiterführende Informationen
Dokumente