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Ausfuhrkennzeichen
Leistungsbeschreibung
Für Fahrzeuge, die auf Dauer aus Deutschland ausgeführt und nicht transportiert werden, kann ein Ausfuhrkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.
Ausfuhrkennzeichen können an Antragsteller ausgeben werden, deren Wohnsitz im Kreis Gütersloh liegt. Die Zulassung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Antragsteller aus dem Ausland (ohne Wohnsitz in Deutschland, aber mit Aufenthaltsort im Kreis Gütersloh) müssen ein Ausfuhrkennzeichen persönlich bei der Zulassungsstelle Gütersloh beantragen. Anträge über bevollmächtigte Personen sind in diesem Fall nicht möglich.
Das Ausfuhrkennzeichen ist befristet gültig und kann auf Wunsch bis zur Dauer von einem Jahr beantragt werden. Zur Zulassung ist eine gelbe Versicherungsdoppelkarte vorzulegen. Mit Ablauf des Gültigkeitszeitraumes muss das Fahrzeug Deutschland verlassen haben. Für die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens ist in Deutschland die Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten.
Je nach Zielland ist die Ausfuhr auch mit einem Kurzzeitkennzeichen möglich.
Voraussetzung
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
Kosten
32,60 € bis 49,10 €
Zahlungsart
Bar, EC
Rechtsgrundlagen
§ 45 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare
Weiterführende Informationen
Dokumente
- Antrag Zulassung Ausfuhrkennzeichen Kurzzeitkennzeichen SEPA Lastschriftmandat
- Generalvollmacht z.B. für Firmen
- Kurzzeitkennzeichen im Ausland
- Informationen für Firmen, Behörden oder Vereine als Fahrzeughalter
- Öffnungszeiten der Zulassungsstellen in Nachbarkreisen
- Zulassungsdienste
- Merkblatt Fahrten mit ungestempelten Kennzeichenschildern