Verkehrsregelung und -beschilderung

  • Leistungsbeschreibung

    Für Verkehrsregelungen und Verkehrszeichen (z.B. Ampeln, Geschwindigkeit, Überholverbot, Anlieger frei) ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zuständig.

    Ausnahme:
    Für Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.

    Anfragen bzw. Anregungen können gerne persönlich, telefonisch oder formlos per Post, E-mail oder Fax mitgeteilt werden.

     


Zuständige Abteilungen