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Vorsorgevollmacht
Leistungsbeschreibung
Mit einer Vollmacht bevollmächtige ich eine Person (Personen) meines Vertrauens, im Falle eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit rechtswirksam für mich entscheiden zu können. Erst eine "umfassend" erteilte Vollmacht schließt eine "rechtliche Betreuung" (auch in Teilbereichen) aus. Die erteilte Vollmacht unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle. Das Rechtsinstitut der Bevollmächtigung steht und fällt daher mit der Zuverlässigkeit des Bevollmächtigten.
Die Wirksamkeit der Vollmacht ist nicht vom Eintritt eines bestimmten Ereignisses (Krankheit, Unfall) abhängig. Sie wird bei Erteilung sofort wirksam.
Die "Vorsorgevollmacht" wirkt nicht sofort, sondern erst im "Bedarfsfall". Die Bedingung, wann die Vorsorgevollmacht in Kraft tritt, sollte genannt sein (Vorlage der Vollmacht/Vorlage eines ärztlichen Attestes).
Form der Vollmacht und Vorsorgevollmacht:
- schriftliche (nicht zwingend handschriftliche) Form
- eigenhändige Unterschrift
- Unterschrift eines Zeugen sind Wünschenswert, aber nicht erforderlich. "Notarielle Beglaubigung" oder "notarielle Beurkundung" sind nicht vorgeschrieben, aber im Einzelfall notwendig (Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme).
Aufbewahrungsmöglichkeiten bei Vollmacht und Vorsorgevollmacht:
- bei den persönlichen Unterlagen
- beim Bevollmächtigten selbst
- bei einer Vertrauensperson
- beim Notar,
- bei der Bundesnotarkammer (Zentrales Vorsorgeregister).
Ein Muster für eine Vollmacht steht Ihnen untern "Dokumente" zur Verfügung.
Dokumente