- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Einzelgenehmigung: Fahrzeuge über 25 km/h
Leistungsbeschreibung
Wichtig: Für diese Dienstleistung muss vorher online ein Termin gebucht werden.
Für neue Fahrzeuge über 25 km/h der Fahrzeugklassen M, N und O, die
- keine Typgenehmigung haben oder
- abweichend von der bestehenden Typgenehmigung baulich verändert wurden,
ist eine Einzelgenehmigung erforderlich.
Ausnahmen:
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger,
- vierrädrige Kraftfahrzeuge (z. B. Quad, Leichtkraftfahrzeug),
- Prototypen
Fragen zu der Erfordernis und den technischen Voraussetzungen für eine Einzelgenehmigung können neben den Zulassungsstellen auch die Prüfstellen beantworten.
Im Rahmen der Zulassung des Fahrzeugs wird auch die erforderliche Einzelgenehmigung geprüft.
Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.
Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.
Bei der Zulassung kann gleichzeitig eine neue Feinstaubplakette gekauft werden.Bereits vorher kann gerne ein Wunschkennzeichen reserviert werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten einer technischen Prüfstelle
- Genehmigungsbogen von einer technischen Prüfstelle
- Rechtsakte von einer technischen Prüfstelle
- Fahrzeugbrief – wenn vorhanden –
Für die anschließende Neuzulassung:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
- Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige: Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Minderjährige müssen im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).
- Original des Kaufvertrages oder der Rechnung oder vergleichbarer Unterlagen (z.B. verbindliche Bestellung) über den Erwerb des Fahrzeuges – wenn noch kein Fahrzeugbrief vorhanden ist –
die Unterlage wird nach Vorlage bei der Zulassungsstelle zurück gegeben - Nachweis des Herkunftslandes – z.B. Kaufvertrag, Rechnung oder Bestätigung des Ex- oder Importeurs –
- Bestätigung, dass es sich um eine Neuzulassung handelt – z.B. Kaufvertrag, Rechnung oder Bestätigung des Ex- oder Importeurs –
- a. Bei Einfuhr aus EU/EWR-Staaten:
- Original der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
- Nachweis über die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer
oder
b. Bei Einfuhr aus anderen Staaten:
- Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung - ggf. ist eine Identifizierung und Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle erforderlich
Voraussetzung
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
Kosten
39,50 € bis 58,60 € Einzelgenehmigung
Zusätzlich: Gebühren für Zulassung und Kosten für neue Kennzeichenschilder
Formulare
Weiterführende Informationen
Dokumente
- Antrag Zulassung Ausfuhrkennzeichen Kurzzeitkennzeichen SEPA Lastschriftmandat
- Generalvollmacht z.B. für Firmen
- Nachweis über die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer
- Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Prüfstellen ((TÜV, DEKRA etc.)
- Fahrzeugklassen M, N, O
- Informationen für Firmen, Behörden oder Vereine als Fahrzeughalter