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Kindeswohlgefährdung / Inobhutnahme
Leistungsbeschreibung
Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn davon auszugehen ist, dass durch gewisse Umstände die positive und gesunde Entwicklung des Kindes akut oder langfristig beeinträchtigt bzw. gefährdet ist.
Eine Kindeswohlgefährdung besteht bei Vernachlässigung, bei physischer (körperlicher), bei psychischer (seelischer) und/oder sexueller Misshandlung.
Werden dem Bezirkssozialdienst Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung bekannt, gilt es die Situation umfassend abzuklären in der Regel unter Einbeziehung der Eltern und ggf. weiteren Beteiligten wie Kita, Schule, behandelnde Ärzte und ein Konzept zur Gefahrenabwehr zu erarbeiten.
Bei dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch wird die Beratungsstelle "Wendepunkt" mit einbezogen. Die vielfältigen Erziehungshilfen können Familien dabei unterstützen, Voraussetzungen für eine positive Entwicklung des Kindes zu fördern, schaffen bzw. wiederherzustellen.
Ihre Ansprechpartner des Bezirksozialdienstes erreichen Sie über die Rufnummern des Präsenztelefons (s. auch Kontakt):
- Für Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Werther: 05201 / 8145 0
- Für Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Langenberg: 05244 / 92745 0
- Für Harsewinkel, Versmold und Herzebrock-Clarholz: 05247 / 9235 50