Technische Änderungen am Fahrzeug

  • Leistungsbeschreibung

    Das Fahrzeug wurde technisch verändert, z.B. durch Änderung der Fahrzeugklasse, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches. Für das Fahrzeug wurde von einer Prüfstelle nach der Änderung ein technisches Gutachten erstellt.

    In dem Gutachten ist auch festgelegt, ob

    1. das Gutachten mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen ist oder
    2. die technische Änderung in die Fahrzeugpapiere einzutragen ist. (ACHTUNG: Bei abgemeldeten Fahrzeugen erfolgt die Eintragung bei der nächsten Zulassung.)

    Zu Punkt 2: Die Eintragung der technischen Änderung ist bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu beantragen.

    Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst beauftragen.

     

  • Erforderliche Unterlagen

    1. Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis (nur wenn die Änderungen im Fahrzeugbrief oder der Betriebserlaubnis eingetragen werden müssen)
    2. Fahrzeugschein
    3. Technisches Gutachten von einer Prüfstelle
    4. Nur bei Nachrüstsystem: Einbaubestätigung einer anerkannten Fachwerkstatt und Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • Voraussetzung

    Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

  • Kosten

    12 € bis 40,40 €

  • Formulare

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende