Geschwindigkeitsschild: 100 km/h-Plakette

  • Leistungsbeschreibung

    Für bestimmte Fahrzeugarten:

    • Pkw mit Anhänger
    • mehrspurige Fahrzeuge mit maximal 3,5 t Gesamtmasse mit Anhänger
    • Kraftomnibus
    • Kraftomnibus-Anhänger-Kombination
    • Wohnmobile (3,5 bis 7,5 t Gesamtmasse)

    gilt eine generelle Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auf 100 km/h erhöht werden. Zur Erkennbarkeit wird außen hinten am Fahrzeug eine Plakette mit der Aufschrift "100" angebracht.

    Voraussetzungen für die Zuteilung einer "100"-Plakette sind:

    Bei Neuzulassung:

    • Bestätigung vom Hersteller – z. B. Datenblatt, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC) –

    oder

    bei Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges:

    • Feststellung von einer Prüfstelle (wie z.B. TÜV) in einem technischen Gutachten.

    Dazu ist ein Besuch bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh erforderlich.

    Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst beauftragen.

    Eine "100"-Plakette kann bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh gekauft werden.

    Rechtsgrundlagen: 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung

  • Erforderliche Unterlagen

    1. Fahrzeugbrief (wenn vor 2006 ausgestellt) oder Betriebserlaubnis
    2. Fahrzeugschein
    3. Technisches Gutachten von einer Prüfstelle
  • Voraussetzung

    Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

  • Kosten

    12 € - 17,10 €

    Zusätzlich: 4 € für "100"-Plakette (Zahlungsart bar oder EC)

  • Formulare

  • Weiterführende Informationen

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende