Kfz-Versicherungswechsel

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn für ein Fahrzeug eine neue Versicherung (Haftpflicht) abgeschlossen wird, muss dieses der Zulassungsstelle mitgeteilt werden.

    Die neue Versicherungsgesellschaft muss die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde übermitteln.

    Ein persönlicher Besuch bei der Zulassungsstelle ist nicht erforderlich.

     

  • Weiterführende Informationen


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