- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Stapler-Ausnahmegenehmigung
Leistungsbeschreibung
Für kurzzeitige Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr für nicht zulassungsfähige Sonder-Fahrzeuge (z.B. Stapler) können Firmen Ausnahmegenehmigungen bei der Zulassungsstelle beantragen.
Die Fahrten können nur für vorher festgelegte Fahrtstrecken im Bereich des Firmenstandortes beantragt werden.
Der Antrag kann per Post oder E-mail oder Fax gestellt werden.
Eine Ausnahmegenehmigung wird in der Regel als Dauergenehmigung befristet für 6 Jahre erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Gutachten einer Prüforganisation nach § 70 StVZO für die einzusetzenden Fahrzeuge
- Lageplan (z. B. Skizze, Stadtplan) zu Firmengelände und Fahrtstrecke
- Der Antragsteller gewährleistet die erforderlichen Versicherungen
Rechtsgrundlagen
§ 70 Straßenverkehrszulassungsordnung
§ 29 Straßenverkehrsordnung
§ 47 Fahrzeugzulassungsverordnung
Kosten
Gebühr Ausnahmegenehmigung: je nach Einzelfall, i.d.R. 300,00 € (Ausnahmegenehmigung für 12 Jahre)
Überweisung