Stapler-Ausnahmegenehmigung

  • Leistungsbeschreibung

    Für kurzzeitige Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr für nicht zulassungsfähige Sonder-Fahrzeuge (z.B. Stapler) können Firmen Ausnahmegenehmigungen bei der Zulassungsstelle beantragen.

    Die Fahrten können nur für vorher festgelegte Fahrtstrecken im Bereich des Firmenstandortes beantragt werden.

    Der Antrag kann per Post oder E-mail oder Fax gestellt werden.

    Eine Ausnahmegenehmigung wird in der Regel als Dauergenehmigung befristet für 6 Jahre erteilt.

     

  • Erforderliche Unterlagen

    1. Antrag
    2. Gutachten einer Prüforganisation nach § 70 StVZO für die einzusetzenden Fahrzeuge
    3. Lageplan (z. B. Skizze, Stadtplan) zu Firmengelände und Fahrtstrecke
    4. Der Antragsteller gewährleistet die erforderlichen Versicherungen

     

    Rechtsgrundlagen

    § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung

    § 29 Straßenverkehrsordnung

    § 47 Fahrzeugzulassungsverordnung

  • Kosten

    Gebühr Ausnahmegenehmigung: je nach Einzelfall, i.d.R. 300,00 € (Ausnahmegenehmigung für 12 Jahre)

    Überweisung


Zuständige Abteilungen