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Landesprogramm Kultur und Schule
Kurztext
Im Kreis Gütersloh werden im Frühjahr eines jeden Jahres alle Schulformen aufgefordert, die bereitgestellten Fördermittel zu nutzen. Künstlerinnen und Künstler, Kulturpädagogen und Einrichtungen der künstlerisch kulturellen Bildung können gemeinsam mit einer Schule bis Ende März eines jeden Jahres einen Antrag auf Förderung ihrer Projekte im Bildungsbüro stellen.
Leistungsbeschreibung
Ziel ist es, regionale Kunst- und Kulturschaffende zur Gestaltung von Projekten in die Schulen des Kreises Gütersloh einzuladen. Die Projekte sollen das schulische Lernen ergänzen und eröffnen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur, unabhängig von der Herkunft und dem sozialen Status.
Das Projekt läuft unter dem Namen „Landesprogramm Kultur und Schule“.Weiterführende Informationen