Anhänger-Verzeichnis

  • Leistungsbeschreibung

    Fahrzeugscheine sind grundsätzlich mitzuführen.
    Für Fahrzeugkombinationen gibt es jedoch die Möglichkeit, anstelle der Fahrzeugscheine ein Verzeichnis sämtlicher auf den Fahrzeughalter zugelassenen Anhänger (Anhänger-Verzeichnis) mitzuführen.

    Die Anhänger-Verzeichnisse werden nach Bedarf des Antragstellers (z. B. entsprechend der Anzahl der Zugmaschinen) bei der Zulassungsstelle formlos schriftlich beantragt.

    Der Antrag kann per Post oder E-Mail oder Fax gestellt werden.

    Die Anhänger-Verzeichnisse werden entweder direkt übergeben oder nach Absprache zugesandt.

    Änderungen bzw. Aktualisierungen zu dem Anhänger-Verzeichnis (z. B. Abmeldung von Anhängern, Neuzugänge) sind der Zulassungsstelle zeitnah mitzuteilen. Die Ausstellung eines neuen Anhänger-Verzeichnisses wird dann in Abstimmung mit der Zulassungsstelle veranlasst.

  • Erforderliche Unterlagen

    Antrag mit:

    • Aufstellung der Kennzeichen der Anhänger
    • Anzahl der gewünschten Anhänger-Verzeichnisse
  • Kosten

    Erstausstellung:

    • Anzahl der Anhänger x 2,60 €
    • Zusätzlich: Anzahl der zusätzlichen Anhänger-Verzeichnisse x 1 €

    Änderungen:

    • Je Anhänger-Neuzugang 2,60 €
    • Je Anhänger-Abmeldung 2,60 €
    • Zusätzlich: 1,30 € je Ausfertigung

    Zahlungsart

    Bar, EC

    Rechtsgrundlagen

    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende