- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Anhänger-Verzeichnis
Leistungsbeschreibung
Fahrzeugscheine sind grundsätzlich mitzuführen.
Für Fahrzeugkombinationen gibt es jedoch die Möglichkeit, anstelle der Fahrzeugscheine ein Verzeichnis sämtlicher auf den Fahrzeughalter zugelassenen Anhänger (Anhänger-Verzeichnis) mitzuführen.Die Anhänger-Verzeichnisse werden nach Bedarf des Antragstellers (z. B. entsprechend der Anzahl der Zugmaschinen) bei der Zulassungsstelle formlos schriftlich beantragt.
Der Antrag kann per Post oder E-Mail oder Fax gestellt werden.
Die Anhänger-Verzeichnisse werden entweder direkt übergeben oder nach Absprache zugesandt.
Änderungen bzw. Aktualisierungen zu dem Anhänger-Verzeichnis (z. B. Abmeldung von Anhängern, Neuzugänge) sind der Zulassungsstelle zeitnah mitzuteilen. Die Ausstellung eines neuen Anhänger-Verzeichnisses wird dann in Abstimmung mit der Zulassungsstelle veranlasst.
Erforderliche Unterlagen
Antrag mit:
- Aufstellung der Kennzeichen der Anhänger
- Anzahl der gewünschten Anhänger-Verzeichnisse
Kosten
Erstausstellung:
- Anzahl der Anhänger x 2,60 €
- Zusätzlich: Anzahl der zusätzlichen Anhänger-Verzeichnisse x 1 €
Änderungen:
- Je Anhänger-Neuzugang 2,60 €
- Je Anhänger-Abmeldung 2,60 €
- Zusätzlich: 1,30 € je Ausfertigung
Zahlungsart
Bar, EC
Rechtsgrundlagen
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)