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Fahrerbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Fahrer, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht eingesetzt werden und Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates sind, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Die Fahrerbescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.
Durch diese Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass ein Güterkraftverkehrsunternehmen seine Fahrer rechtmäßig beschäftigt.
Einen Antrag auf Fahrerbescheinigung kann nur ein Unternehmen mit einer gültigen EG-Lizenz bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh stellen.
Erforderliche Unterlagen
- EG-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) des Unternehmens
- Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
- Sozialversicherungsnachweis des Fahrpersonals
- Aufenthaltsgenehmigung des Fahrpersonals
- Pässe des Fahrpersonals
- Führerscheine des Fahrpersonals
Kosten
120 €
Zahlungsart
Überweisung
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EWG) Nr. 881/92
Weiterführende Informationen
Dokumente