Parkausweis für Schwerbehinderte

  • Leistungsbeschreibung

    Blauer Parkausweis mit Rollstuhlfahrer-Symbol (gilt in der EU):

    Schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis können mit bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen kostenfreien europäischen blauen Parkausweis erhalten. Der blaue Parkausweis berechtigt zum Beispiel zum Parken auf Behindertenparkplätzen, im eingeschränkten Halteverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr.

    Voraussetzungen sind:

    1. gültiger Schwerbehinderten-Ausweis und

    2. außergewöhnliche Gehbehinderung mit Merkzeichen ‚aG‘ im Schwerbehindertenausweis oder

    Blindheit mit Merkzeichen ‚Bl‘ im Schwerbehindertenausweis oder beidseitige Amelie oder Phokomelie bzw. vergleichbare Funktionseinschränkungen.

    Der blaue Parkausweis ist maximal 5 Jahre gültig und kann bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden Ihres Wohnortes oder bei der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh verlängert werden. Für eine Verlängerung sind der gültige Schwerbehindertenausweis und der abgelaufene Parkausweis mit Ausnahmegenehmigung vorzulegen.

    Orangener Parkausweis (gilt in Deutschland):

    In seltenen Ausnahmefällen mit ganz spezifischen Einschränkungen kann ein kostenfreier orangener Parkausweis zugeteilt werden.

    Der orangene Parkausweis berechtigt zum Beispiel zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr.

    Voraussetzungen sind:

    1. gültiger Schwerbehinderten-Ausweis und

    2. Merkzeichen G (und ggf. B) und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) oder Merkzeichen G (und ggf. B) und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane oder Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt oder künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

    Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ benötigen für Ihre Fahrzeug keine Feinstaubplakette.

    Detailauskünfte zu blauem oder orangenem Parkausweis erhalten Sie gerne unter 05241/85-1269 oder über die Emailadresse Parkausweise_Schwerbehinderte@kreis-guetersloh.de

  • Weiterführende Informationen

  • Dokumente


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