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Ersatz für Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Leistungsbeschreibung
Wenn der Fahrzeugschein unkenntlich, beschädigt ist oder fehlt, ist vom Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle Ersatz zu beantragen.
Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.
Bei Diebstahl ist vorher eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Wenn der alte Fahrzeugschein wieder gefunden wird, ist er bei der Zulassungsstelle abzugeben.
Rechtsgrundlage: § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder
entsprechendes ausländisches Ausweisdokument des Fahrzeughalters - Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich
- Fahrzeugbrief (wenn vor 2006 ausgestellt)
- Fahrzeugschein – falls vorhanden
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht oder Kennzeichenschild)
- Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige oder das Aktenzeichen der Anzeige von der Polizei
- Bei Verlust: Verlusterklärung vom Fahrzeughalter
- Personalausweis oder
Voraussetzung
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
Kosten
12 Euro, Zahlungsart bar oder EC
Formulare
Weiterführende Informationen
Dokumente