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Gewerblicher Güterkraftverkehr über 3.5 t
Leistungsbeschreibung
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Dieser Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, wenn das zulässige Gesamtgewicht des benutzten Transportmittels einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Unterschieden wird hinsichtlich der Nutzung zwischen der Güterkraftverkehrserlaubnis, die nur für den innerstaatlichen Verkehr, und der Gemeinschaftslizenz, die sowohl für den innerstaatlichen als auch für den EG-weiten Güterkraftverkehr berechtigt, wobei die Beantragung der Gemeinschaftslizenz zu empfehlen ist. Die Erteilungsvoraussetzungen und -gebühren für beide Genehmigungen sind im Übrigen gleich.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung für den Güterkraftverkehr
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der fachlichen Eignung des/der Unternehmers/in oder ggf. des/der angestellten Verkehrsleiters/in auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes.
Persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit des Unternehmers oder des Verkehrsleiters gelten als zuverlässig, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens die für den Güterkraftverkehr geltenden Vorschriften missachtet oder die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens geschädigt oder gefährdet werden. Insbesondere sind der Behörde zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit folgende Unterlagen vorzulegen:
- polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) Flensburg
Wurde gegen den Verkehrsleiter oder das Verkehrsunternehmen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ein Urteil wegen einer schwerwiegenden Straftat oder eine Sanktion wegen schwerster Verstöße gegen Gemeinschaftsvorschriften verhängt, so hat die zuständige Behörde des Niederlassungsmitgliedstaats rechtzeitig auf geeignete Art und Weise die Zuverlässigkeit zu überprüfen, ggf. einschließlich einer Prüfung in den Räumlichkeiten des betreffenden Unternehmens.
Nachweis der fachlichen Eignung
Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen.
Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Sie brauchen in Deutschland keine Eignungsprüfung abzulegen, wenn Sie auf bestimmten Gebieten bereits eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung vor der IHK bestanden haben und diese Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde. Dieser Besitzstandsschutz gilt für folgende Abschlüsse:
- Speditionskaufleute,
- Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterverkehr),
- Verkehrsfachwirt,
- Diplom-Betriebswirte im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang
- Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn sowie
- Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn,
oder wenn Sie der Erlaubnisbehörde eine Bescheinigung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat vorlegen können, die dem Muster der Bescheinigung VO (EG) in Anhang III der Nr. 1071/09 entspricht und von hierfür ermächtigten Behörden oder Stellen erteilt wurden.
Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen in Bielefeld erbringen; Ansprechpartner ist Herr Uflacker, Telefon 0521- 554 158.
Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
Die bisher gegebene Möglichkeit, die Fachkunde durch eine fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen auf Antrag anerkennen lassen zu können, ist in der neuen, ab dem 4. Dezember 2011 unmittelbar geltenden EG-Verordnung entfallen und wird es somit auch im künftigen nationalen Recht nicht mehr geben. Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, Personen, die nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 4. Dezember 2009, d. h. mindestens im Zeitraum vom 04.12.1999 bis zum 04.12.2009 ohne Unterbrechung ein Personen- oder Güterkraftverkehrsunternehmen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten geleitet haben, von der Fachkundeprüfung zu befreien. Bitte wenden Sie sich auch in diesem Fall an die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen in Bielefeld, Herr Uflacker, Telefon 0521- 554 158.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der finanziellen Leistungsfähigkeit wird der Nachweis von Eigenkapital oder Reserven in Höhe von mindestens 9.000,-- € für das erste genutzte Fahrzeug und 5.000,-- € für jedes weitere genutzte Fahrzeug gefordert. Das Unternehmen weist mittels Jahresabschluss nach, dass es jedes Jahr über Eigenkapital und Reserven in der geforderten Höhe verfügt.
Der Kreis Gütersloh kann alternativ als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens eine Bescheinigung wie etwa eine Bankbürgschaft oder eine Versicherung, einschließlich einer Berufshaftpflichtversicherung einer oder mehrerer Banken oder anderer Finanzinstitute einschließlich von Versicherungsunternehmen, die eine selbstschuldnerische Bürgschaft für das Unternehmen über die oben genannten Beträge darstellen, gelten lassen oder verlangen.
Information zur Antragstellung
Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der, an dem der Kreis Gütersloh sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen hat. Einen Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung bitten wir rechtzeitig, d.h. mindestens sechs Wochen vor Ablauf der aktuell erteilten Genehmigung, einzureichen.
Für weitere Informationen, Problemlösungen oder Hilfe bei der Antragstellung steht Ihnen Herr Kunter -1265 sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Antrag auf zusätzliche Kopien/Abschriften
Sie haben eine EU-Lizenz oder GüKG-Genehmigung und möchten Ihren Fuhrpark erweitern. Für jeden zusätzlich eingesetzten LKW brauchen Sie eine weitere Kopie bzw. Abschrift. Sollte sich der Fuhrpark um mehr als 50 % erhöhen oder 5 Kopien/Abschriften oder mehr auf einmal beantragt werden, ist auf jeden Fall eine neue Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die letzte vorliegende EK-Bescheinigung für die zusätzlichen Fahrzeuge nicht ausreicht. Im Übrigen muss der Nachweis über die zusätzlichen Fahrzeuge (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag oder KFZ-Schein) vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa ca. 1 Woche.
Kosten
Erteilung einer Gemeinschaftslizenz für die Dauer von 10 Jahren (inklusive einer Abschrift) 640 €
je zusätzliche beglaubigte Abschrift der Lizenz 160 €
Ausstellung Fahrerbescheinigung (inklusive einer Abschrift) 120 €Weiterführende Informationen
Dokumente
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (über 3,5t)
- Übersicht Antragstellung für den gewerblichen Güterkraftverkehr (über 3,5t)
- Eigenkapitalbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr (über 3,5t)
- Fahrzeugliste für den gewerblichen Güterkraftverkehr (über 3,5t)
- FAQ Verkehrsleiter
- FAQ Betriebssitz Güterkraftverkehr
- Antrag auf Berichtigung
- Antrag Betriebssitzverlegung
- Antrag Wechsel der Geschäftsführung
- Antrag Wechsel des Verkehrsleiters
- Antrag auf zusätzliche Abschriften
- Verlusterklärung