- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Führerschein: Umstellung in einen EU-Kartenführerschein
Leistungsbeschreibung
Führerscheindokumente müssen nach bestimmter Zeit gegen neue EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden.
Dazu sind folgende Fristen für den Umtausch festgelegt.
- Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des
FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein mussVor 1953
19.01.2033
1953 bis 1958
19.01.2022
1959 bis 1964
19.01.2023
1965 bis 1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
- Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr
des FührerscheinsTag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss1999 bis 2001
19.01.2026
2002 bis 2004
19.01.2027
2005 bis 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012 bis 18.01.2013
19.01.2033
- Führerscheine, die ab 19.01.2013 ausgestellt sind:
Die Ablauffrist nach 15 Jahren ist im EU-Kartenführerschein eingedruckt.
Ausnahme bei folgenden Anträgen:
Der Antrag auf Umtausch kann bei den örtlichen Bürgerbüros der Städte und Gemeinden oder der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh gestellt werden.
Der bisherige Führerschein wird bei Antragstellung entwertet oder eingezogen, der neue Führerschein wird postalisch versandt.
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Führerschein (evtl. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde)
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
30,30 €
Zahlungsart
per Rechnung
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Weiterführende Informationen
Dokumente