- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Internationaler Fahrzeugschein
Leistungsbeschreibung
Ein internationaler Fahrzeugschein ist die Übersetzung des nationalen Fahrzeugscheins in andere Sprachen.
Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zum vorhandenen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) erstellt und hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden.
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern, wird bei Fahrten mit zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich zum nationalen deutschen Fahrzeugschein ein internationaler Fahrzeugschein benötigt.
Genauere Informationen können z. B. bei Reiseveranstaltern, Automobilclubs, Konsulaten nachgefragt werden.
Dazu ist ein Antrag bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.
Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst schriftlich beauftragen.
Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) - Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
- Prüfbuch – soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben –
- Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige: Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Rechtsgrundlagen§ 44 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Personalausweis oder
Voraussetzung
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
Kosten
10,50 €
Bar, ECFormulare
Dokumente