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Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung
Leistungsbeschreibung
Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.
Die Beratung soll helfen,
- ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen,
- Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen,
- im Falle der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.
Durch die Beratung soll gemeinsam mit den Eltern tragfähige und dauerhafte Lösungen zum Umgang mit den Kindern gefunden werden. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind hieran angemessen zu beteiligen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksozialdienstes sind telefonisch und persönlich in allen Gemeinden des Kreises zu bestimmten Sprechzeiten erreichbar. Zusätzlich besteht die Möglichkeit individueller Terminabsprachen sowie die Verabredung von Hausbesuchen. Auch eine anonyme Beratung durch den Bezirkssozialdienst ist möglich.
Rufnummern Präsenztelefon:
- Für Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Werther: 05201 / 8145 0
- Für Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Langenberg: 05244 / 92745 0
- Für Harsewinkel, Versmold und Herzebrock-Clarholz: 05247 / 9235 50