Baustellensicherung

  • Leistungsbeschreibung

    Baustellensicherung

    Wenn öffentlicher Verkehrsraum, z.B. Straßen, Wege und Plätze, für Bauarbeiten in Anspruch genommen werden soll, ist eine Genehmigung (Anordnung) der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

    Der betreffende Bereich ist durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.

    Die Genehmigung (Anordnung) ist mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.

    Verkehrshindernisse

    Auch wenn öffentlicher Verkehrsraum z.B. als Lagerplatz in Anspruch genommen werden soll, ist eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Dazu zählen Baumaterial, Geräte, Container, mobile Toiletten, Arbeitsbühnen, Gerüste, Aufzüge oder ähnliches. Mit der Ausnahmegenehmigung wird gleichzeitig festgelegt,
    wie dieses „Verkehrshindernis“ zu sichern ist.

    Die Ausnahmegenehmigung ist mit unten angehangenen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.

     

    Ausnahme

    Die Genehmigung (Anordnung) für Straßen, Wege und Plätze in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl ist bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen.

     

    Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.

    Der Antrag kann per Post oder per E-mail gestellt werden.

     

  • Erforderliche Unterlagen

    1. Antrag für die verkehrsrechtliche Anordnung
    2. Verkehrszeichenplan
    3. Lageplan / Luftbild
  • Kosten

    Anordnung mit bestehenden Regelplänen/Verkehrszeichenplänen                   45,00 €

    Anordnung mit indiv. erstellten Verkehrszeichenplänen (einfach)                    100,00 €

    Anordnung mit indiv. erstellten Verkehrszeichenplänen (umfangreich)            200,00 €

    Anordnung für mehr als 2 Straßen (Regelpläne)                                             100,00 €

    Anordnung für mehr als 2 Straßen (einfache Verkehrszeichenpläne)              240,00 €

    Anordnung für mehr als 2 Straßen (umfangreiche Verkehrszeichenpläne)      405,00 €

    Nachtragsanordnung                                                                                          30,00 €

    Nachtragsanordnung mit Verkehrszeichenplänen                                               80,00 €

    Verlängerungen                                                                                                  30,00 €

    Zuschlag für Ortstermin                                                                                      75,00 €

    Eilzuschlag (Bearbeitungszeit weniger als 5 Tage)                                           100,00 €

  • Frist


    Der Antrag ist grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen, möglichst 7 Tage vor Beginn der Arbeiten.

    Sollte aufgrund der kurzfristigen Antragstellung eine Bearbeitungszeit von weniger als 5 Tagen entstehen, wird zusätzlich ein Eilzuschlag in Höhe von 100,00 € fällig.

    Die Bearbeitung kann je nach Umfang bis zu zwei Wochen dauern.


Zuständige Abteilungen