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Vaterschaftsfeststellung
Leistungsbeschreibung
Bekommt eine nicht verheiratete Frau ein Kind, so bedarf die Vaterschaft immer einer besonderen Feststellung, auch wenn die Mutter mit dem Kind und dem Vater zusammenlebt.
Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.
Ein Minderjähriger kann seine Vaterschaft nur selbst anerkennen, seine gesetzlichen Vertreter müssen aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beurkundet werden:
- beim Jugendamt
- beim Standesamt
- beim Amtsgericht
sowie kostenpflichtig:
- beim Notar
Ist Ihr Wohnort
- in der Stadt Rheda-Wiedenbrück, so ist das Jugendamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück (www.rheda-wiedenbrueck.de),
- in der Stadt Verl, so ist das Jugendamt der Stadt Verl (www.verl.de) oder
- in der Stadt Gütersloh, so ist das Jugendamt der Stadt Gütersloh (www.guetersloh.de)
für Sie zuständig.
Beurkundungen sind auch am Wohnort des Vaters möglich. Lebt er im Ausland, kann die Beurkundung auch beim zuständigen deutschen Konsulat vorgenommen werden.
Wenn die Mutter eines Kindes Fragen zum Thema "Vaterschaftsfeststellung" hat, berät und unterstützt sie das Jugendamt kostenfrei. Auf ihren Wunsch unternimmt das Jugendamt darüber hinaus als Beistand alle notwendigen Schritte zur Feststellung der Vaterschaft.