Führerschein: Namensänderung

  • Leistungsbeschreibung

    Der Führerschein ist kein Ausweisdokument.

    Eine Namensänderung im Führerschein ist daher nicht verpflichtend. Auf Wunsch kann bei den örtlichen Bürgerbüros der Städte und Gemeinden oder der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh der neue Name eingetragen werden.

    Der geänderte Führerschein wird nach ca. 3 Wochen zugeschickt.

  • Erforderliche Unterlagen

    1. Führerschein bzw. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde
    2. Personalausweis oder Reisepass
    3. 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)

    Bei Inhabern der C- und D-Klassen wird seit dem 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95 nicht mehr in den Führerschein, sondern in den neu auszustellenden Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen.

  • Kosten

    30,30 € für den neuen EU-Kartenführerschein

    ggf. 32,50 € für den Fahrerqualifizierungsnachweis (Direktversand innerhalb Deutschlands)

    Zahlungsart

    per Rechnung

    Rechtsgrundlagen

    Fahrerlaubnisverordnung

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende