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Konferenz Alter und Pflege
Leistungsbeschreibung
Nach § 8 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) richten die Kreise und kreisfreien Städte zur Umsetzung der im APG NRW beschriebenen Aufgaben örtliche Konferenzen ein und übernehmen deren Geschäftsführung.
Zentrale Aufgabe der Konferenz Alter und Pflege ist die Mitwirkung bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebotsstruktur. Hierzu gehören insbesondere:
- die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung,
- die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen,
- die Beratung stadt- beziehungsweise kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit der Konferenz Alter und Pflege im Kreis Gütersloh. Diese legt auch die Arbeitsweise der Konferenz fest.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege finden Sie im Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de.
Hier finden Sie insbesondere auch sämtliche Sitzungsunterlagen wie Einladungen, Vorlagen und Protokolle.