Kinder- und Jugendförderplan

  • Leistungsbeschreibung

    Der derzeitige Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Gütersloh (KJFöP GT) ist seit dem 01. Januar 2022 in Kraft und gilt noch bis Ende 2026. Der Plan setzt sich zusammen aus

    1. Handlungsfeldern

    • Offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Aufsuchender Jugendarbeit
    • Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
    • Jugendsozialarbeit
    • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

    und Handlungsempfehlungen hierzu

    2. Allgemeinen Förderbestimmungen

    gefördert werden

    • Erholungsfreizeiten
    • Internationalen Jugendbegegnungen
    • Bildungsmaßnahmen
    • Kinder- und Jugendveranstaltungen
    • Besuch kultureller Veranstaltungen
    • Qualifizierung von Jugendleiter*innen

    3. Jugendhäuser der Offenen und der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Aufsuchende Jugendarbeit

    • Bau- und Einrichtung
    • Unterhaltung
    • Anschaffung von Geräten und Material
  • Weiterführende Informationen

  • Dokumente