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Kinder- und Jugendförderplan
Leistungsbeschreibung
Der derzeitige Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Gütersloh (KJFöP GT) ist seit dem 01. Januar 2022 in Kraft und gilt noch bis Ende 2026. Der Plan setzt sich zusammen aus
1. Handlungsfeldern
- Offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Aufsuchender Jugendarbeit
- Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
und Handlungsempfehlungen hierzu
2. Allgemeinen Förderbestimmungen
gefördert werden
- Erholungsfreizeiten
- Internationalen Jugendbegegnungen
- Bildungsmaßnahmen
- Kinder- und Jugendveranstaltungen
- Besuch kultureller Veranstaltungen
- Qualifizierung von Jugendleiter*innen
3. Jugendhäuser der Offenen und der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Aufsuchende Jugendarbeit
- Bau- und Einrichtung
- Unterhaltung
- Anschaffung von Geräten und Material
Weiterführende Informationen
Dokumente