Führerschein: Ersterteilungen und Erweiterungen von Fahrerlaubnissen

  • Leistungsbeschreibung

    Wer Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr fahren möchte, bedarf einer Fahrerlaubnis und des dazugehörigen Führerscheins.

    Anträge auf Ersterteilungen und Erweiterungen von Fahrerlaubnissen sind zusammen mit den Antragsunterlagen über die Fahrschule bei der Führerscheinstelle des Kreises einzureichen.

  • Erforderliche Unterlagen

    1. Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
    2. 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung - 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen -)
    3. Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
    4. Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten)

    Besonderheiten bei Bewerbern und Inhabern der Klassen C und C1 und den dazugehörigen Anhängerklassen E:

    1. Augenärztliches Zeugnis/Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
    2. Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten)
    3. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (Anl. 5 Nr. 1 FeV)
    4. Bei gewerblicher Nutzung der Klassen C1 / C1E / C / CE die Bescheinigung über die erfolgreiche Ausbildung nach dem Berufsfahrerqualifikationsgesetz
    5. Wenn das Mindestalter (21 Jahre bei C und CE) noch nicht erreicht wurde, muss die körperliche und geistige Eignung durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachgewiesen werden (ACHTUNG: Bitte erst nach Zustimmung von der Führerscheinstelle veranlassen)

    Besonderheiten bei Bewerbern und Inhabern der Klassen D1 und D und den dazugehörigen Anhängerklassen E:

    1. Augenärztliches Zeugnis/Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
    2. Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten)
    3. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (Anl. 5 Nr. 1 FeV)
    4. Bei gewerblicher Nutzung der Klassen C1 / C1E / C / CE die Bescheinigung über die erfolgreiche Ausbildung nach dem Berufsfahrerqualifikationsgesetz
    5. Eignungsgutachten (Anlage 5 Nr. 2 FeV)
    6. Wenn das Mindestalter (21 Jahre für D1 und D1E und 24 Jahre bei D und DE) noch nicht erreicht wurde, muss die körperliche und geistige Eignung durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachgewiesen werden
    7. Führungszeugnis (Belegart 0) - beim zuständigen Bürgerbüro beantragen

    Bei C- und D-Klassen wird seit dem 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95 nicht mehr in den Führerschein, sondern in den neu auszustellenden Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen.

  • Kosten

    43,90 €

    ggf. 32,50 € für den Fahrerqualifizierungsnachweis (Direktversand innerhalb Deutschlands)

    zusätzliche Gebühr für die medizinisch-psychologische Untersuchung


    Zahlungsart

    Überweisung in Absprache mit der Fahrschule

    Rechtsgrundlagen

    Fahrerlaubnisverordnung

  • Weiterführende Informationen

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende