Führerschein auf Probe

  • Leistungsbeschreibung

    Für Führerschein-Neulinge gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Dies gilt nicht für die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T.

    Bei bestimmten Verkehrsvergehen in der Probezeit, die mit Punkten geahndet werden, ist eine kostenpflichtige Nachschulung (Aufbauseminar) erforderlich. Außerdem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.

    Bei weiteren Verkehrsvergehen in der Probezeit nach einer Nachschulung erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Bei einer erneuten Auffälligkeit ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

    In besonderen Fällen kann zusätzlich die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich werden.

    Die betroffenen Personen erhalten in diesen Fällen eine schriftliche Aufforderung von der Führerscheinstelle.

    Sofern Betroffene nicht an dem Seminar teilnehmen oder die erforderliche Fahreignung nicht nachweisen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

  • Kosten

    29,10 € Anordnung Aufbauseminar

    Ggf. 21,40 €, wenn zusätzlich eine Verwarnung erforderlich ist.

    Zusätzlich: Kosten für Aufbauseminar, ggf. Gutachten

    90 € bis 140 € für Entziehung der Fahrerlaubnis

    Zahlungsart

    Überweisung

    Rechtsgrundlagen

    § 2 a Straßenverkehrsgesetz mit Fahrerlaubnisverordnung

  • Weiterführende Informationen


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