Kfz-Steuer

  • Leistungsbeschreibung

    Bei jeder Zulassung von Fahrzeugen ist vom Fahrzeughalter bzw. Steuerpflichtigen ein Sepalastschriftmandat zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) zu erteilen. Das Sepalastschriftmandat wird von der Zulassungsstelle an die Finanzbehörde (Zoll) weiter geleitet.

    Die Zulassung eines Fahrzeuges ist nur dann möglich, wenn

    1. das Sepalastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer zugunsten der Finanzbehörde (Zoll) erteilt wird und
    2. keine Rückstände zu Kfz-Steuern bestehen und
    3. keine Gebührenrückstände beim Kreis Gütersloh bestehen

    Das Sepalastschriftmandat muss mit dem Antrag auf Zulassung erteilt werden.

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Kfz-Steuer möglich, z.B. für eine Schwerbehinderung oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Die Befreiung ist bei der Zulassung des Fahrzeuges zu beantragen.
    Für bestimmte Fahrzeugarten (z.B. land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) mit Steuerbefreiung können grüne Kennzeichen zugeteilt werden.

    Die Höhe der Kfz-Steuer ist direkt bei der Finanzbehörde (Zoll) zu erfragen.

    Bei späterer Änderung der Bankverbindung oder Voraussetzungen für Steuerbefreiung ist die Finanzbehörde (Zoll) direkt vom Fahrzeughalter bzw. Steuerpflichtigen zu informieren.

     

  • Erforderliche Unterlagen

    1. Zulassungsantrag mit Sepa-Lastschriftmandat
    2. ggf. Schwerbehindertenausweis (Beiblatt bei Eintrag „G“ oder „GL“)

     

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kfz-Steuer

  • Weiterführende Informationen

  • Dokumente


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