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Verwaltungshelferschulung/ BF-4 Fahrer Schulung
Kurztext
Um Ihre Fahrer im Kreis Gütersloh als Verwaltungshelfer für BF-4 Transporte schulen zu können, müssen diese die deutschen Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Voraussetzung
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Gültiger BSK-Berechtigungsausweis zum Führen eines Begleitfahrzeuges mit WVZ-Anlage
- Mindestens eine 3-jährige Fahrpraxis Führerscheinklasse B
- Mindestens eine 3-jährige Praxis als Fahrzeugführer von BF3-Fahrzeugen
- Aktuellen Auszug aus dem FAER (Fahreignungsregister - Kraftfahrt-Bundesamt)
Nicht mehr als drei Punkte! - Aktuelles, positives Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 BZRG (nicht älter als drei Monate)
- Der Verwaltungshelfer muss im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 10 Mio. EUR pro Schadensfall versichert sein
- Eine KFZ-Haftpflichtversicherung muss i. d. R. mit 100 Mio. EUR vorliegen
- Beherrschen der deutschen Sprach in Word und Schrift
Die Verpflichtung eines Verwaltungshelfers im Kreis Gütersloh ist auf einen Zeitraum von drei Jahren befristet.