Verwaltungshelferschulung/ BF-4 Fahrer Schulung

  • Kurztext

    Um Ihre Fahrer im Kreis Gütersloh als Verwaltungshelfer für BF-4 Transporte schulen zu können, müssen diese die deutschen Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

  • Voraussetzung

    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • Gültiger BSK-Berechtigungsausweis zum Führen eines Begleitfahrzeuges mit WVZ-Anlage
    • Mindestens eine 3-jährige Fahrpraxis Führerscheinklasse B
    • Mindestens eine 3-jährige Praxis als Fahrzeugführer von BF3-Fahrzeugen
    • Aktuellen Auszug aus dem FAER (Fahreignungsregister - Kraftfahrt-Bundesamt)
      Nicht mehr als drei Punkte!
    • Aktuelles, positives Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 BZRG (nicht älter als drei Monate)
    • Der Verwaltungshelfer muss im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 10 Mio. EUR pro Schadensfall versichert sein
    • Eine KFZ-Haftpflichtversicherung muss i. d. R. mit 100 Mio. EUR vorliegen
    • Beherrschen der deutschen Sprach in Word und Schrift

    Die Verpflichtung eines Verwaltungshelfers im Kreis Gütersloh ist auf einen Zeitraum von drei Jahren befristet.


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Zuständige Mitarbeitende