Gewerblicher Güterkraftverkehr unter 3.5 t

  • Leistungsbeschreibung

    Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Durch die Einführung des sogenannten „Mobilitätspaket I“ durch die europäische Union wird der grenzüberschreitende Güterkraftverkehr erlaubnispflichtig, wenn das zulässige Gesamtgewicht des benutzten Transportmittels einschließlich Anhänger 2.5 t aber nicht mehr als 3.5 t beträgt. Diese Regelung wurde zum 21.02.2022 geändert und gilt seit dem 21.05.2022.

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung für den Güterkraftverkehr

    Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der fachlichen Eignung des/der Unternehmers/in oder ggf. des/der angestellten Verkehrsleiters/in auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes.

    Persönliche Zuverlässigkeit

    Die Zuverlässigkeit des Unternehmers oder des Verkehrsleiters gelten als zuverlässig, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens die für den Güterkraftverkehr geltenden missachtet oder die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens geschädigt oder gefährdet werden. Insbesondere sind der Behörde zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit folgende Unterlagen vorzulegen:

    • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
    • Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) Flensburg

    Wurde gegen den Verkehrsleiter oder das Verkehrsunternehmen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ein Urteil wegen einer schwerwiegenden Straftat oder eine Sanktion wegen schwerster Verstöße gegen Gemeinschaftsvorschriften verhängt, so hat die zuständige Behörde des Niederlassungsmitgliedstaats rechtzeitig auf geeignete Art und Weise die Zuverlässigkeit zu überprüfen, ggf. einschließlich einer Prüfung in den Räumlichkeiten des betreffenden Unternehmens.

    Nachweis der fachlichen Eignung

    Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen.

    Personen, die in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen geführt haben, können von der Fachkundeprüfung befreit werden.

    Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten kommen als Nachweise für die Unternehmensführung nachfolgende Unterlagen in Betracht. Die Nachweispflicht obliegt Ihnen als Antragsteller/in!

    • Gewerbeauskunft (Gewerbeanmeldung)
    • Bestätigung Mitgliedschaft IHK
    • Zulassungsbescheinigung
    • Steuerbescheinigung
    • Sozialversicherungsnachweise
    • Arbeitsverträge von Fahrern

    Finanzielle Leistungsfähigkeit

    Bei der finanziellen Leistungsfähigkeit wird der Nachweis von Eigenkapital oder Reserven in Höhe von mindestens 1.800,-- € für das erste genutzte Fahrzeug und 900,-- € für jedes weitere genutzte Fahrzeug gefordert. Das Unternehmen weist mittels Jahresabschluss nach, dass es jedes Jahr über Eigenkapital und Reserven in der geforderten Höhe verfügt [Art. 7 I S. 2 der VO (EG) Nr. 1071/09].

    Der Kreis Gütersloh kann alternativ als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens eine Bescheinigung wie etwa eine Bankbürgschaft oder eine Versicherung, einschließlich einer Berufshaftpflichtversicherung einer oder mehrerer Banken oder anderer Finanzinstitute einschließlich von Versicherungsunternehmen, die eine selbstschuldnerische Bürgschaft für das Unternehmen über die oben genannten Beträge darstellen, gelten lassen oder verlangen [Art. 7 II der VO (EG) Nr. 1071/09].

    Information zur Antragstellung

    Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der, an dem der Kreis Gütersloh sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen hat. Einen Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung bitten wir rechtzeitig, d.h. mindestens sechs Wochen vor Ablauf der aktuell erteilten Genehmigung, einzureichen.

    Für weitere Informationen, Problemlösungen oder Hilfe bei der Antragstellung steht Ihnen Herr Kunter -1265 sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite.

    Antrag auf zusätzliche Kopien/Abschriften

    Sie haben eine EU-Lizenz oder GüKG-Genehmigung und möchten Ihren Fuhrpark erweitern. Für jeden zusätzlich eingesetzten LKW brauchen Sie eine weitere Kopie bzw. Abschrift. Sollte sich der Fuhrpark um mehr als 50 % erhöhen oder 5 Kopien/Abschriften oder mehr auf einmal beantragt werden, ist auf jeden Fall eine neue Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die letzte vorliegende EK-Bescheinigung für die zusätzlichen Fahrzeuge nicht ausreicht. Im Übrigen muss der Nachweis über die zusätzlichen Fahrzeuge (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag oder KFZ-Schein) vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa ca. 1 Woche.

  • Kosten

    Erteilung einer Gemeinschaftslizenz für die Dauer von 10 Jahren (inklusive einer Abschrift)     640 €

    je zusätzliche beglaubigte Abschrift der Lizenz                                                                           160 €

    Ausstellung Fahrerbescheinigung (inklusive einer Abschrift)                                                     120 €

  • Weiterführende Informationen

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende