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Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Kreis Gütersloh hat den Anspruch, seine Internetseiten und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseiten des Kreises Gütersloh sind mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 19. Januar 2023 im Selbsttest aktualisiert.
Erklärung zur Barrierefreiheit Eye-Able®
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzerinnen und Nutzern eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher anzupassen.
Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören
- eine adaptive Schriftvergrößerung,
- eine freie Anpassung der Farbkontraste,
- ein Blaufilter,
- eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
- eine Kompensation von Farbschwächen sowie
- weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website.
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).
Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Auf Grund der Größe und Komplexität des Webauftrittes bitten wir in dieser Sache um Geduld.
Folgende nicht barrierefreie Inhalte gibt es derzeit noch an einigen Stellen des Webauftrittes.
- Stellenweise fehlen Alternativen oder Alternativtexte für Bilder oder grafische Elemente beziehungsweise Bedienelemente.
- Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
- Eingebundene Dokumente, wie etwa PDF-Dokumente, liegen nicht durchgängig in einer barrierefreien Form vor.
- Der Webauftritt bietet keine Angebote in Gebärdensprache.
- Links können unverständlich sein.
- Archiv-Bereiche, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden.
Feedback und Kontakt
Bei Fragen, Hinweisen auf Mängel und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Kreises Gütersloh:
pressestelle@kreis-guetersloh.de
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit dem Kreis Gütersloh nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 02 11/8 55 34 51 erreichbar oder per E-Mail: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de .