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Wie können Einrichtungen finanzielle Mittel beantragen?
Sozial- und Schuldnerberatungsstellen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können ihren Antrag bei der Abteilung Soziales - gerne über die E-Mailadresse J.Schmitz@kreis-guetersloh.de - einreichen. Fragen richten Sie bitte ebenfalls an die genannte E-Mailadresse. Alternativ werden Ihre Fragen auch unter der Telefonnummer 05241/85-2350 entgegengenommen.
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind zum Beispiel:
- Tafeln
- Kleiderkammern
- Sozialkaufhäuser
- Lebensmittelverteiler
- Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen
- Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen
- medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz
- Erwerbslosenzentren
- Seniorentreffs
- Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“).
Die Einrichtungen können Ausgaben – auch rückwirkend – für den gesamten Bewilligungszeitraum (1. Januar 2023 – 31. Dezember 2023) geltend machen.
Akteurinnen und Akteure, welche lokal im Bereich einer Stadt oder Gemeinde agieren, werden gebeten, ihren Antrag direkt bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen. Die Ansprechpartner aller Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh finden Sie hier.