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Was genau ist der Stärkungspakt NRW?
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage werden allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt.
Diese Unterstützungsleistungen, die sich in ihrer Höhe an der Zahl der Mindestsicherungsbeziehender bemisst, können die Kommunen entweder selbst verwenden und/oder ganz oder teilweise an Dritte im Wege der Beleihung weitergeben. Das bedeutet, dass nach Weitergabe der Mittel die mit der Stärkungspakt NRW-Richtlinie unterstützten Aufgaben und Maßnahmen von diesen Dritten selbstständig wahrgenommen und umgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei den Dritten um juristische Personen handelt und die Maßnahmen nach Maßgabe der Richtlinie innerhalb des Zuständigkeitsgebietes der Kommune umgesetzt werden, die die Mittel weitergegeben hat.