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Stärkungspakt NRW
Gemeinsam gegen Armut!
Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Auch Sozial- und Schuldnerberatungen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt deshalb ein umfangreiches Unterstützungsprogramm zur Verfügung.
Hilfe für Helfende - Unterstützung für die kommunale soziale Infrastruktur
Die krisenbedingt steigenden Ausgaben und eine verstärkte Inanspruchnahme haben in den vergangenen Wochen und Monaten vielerorts bereits zu Einschränkungen und Schließungen von Angeboten der kommunalen sozialen Infrastruktur geführt. Dagegen soll der Stärkungspakt NRW ansteuern.
Was genau ist der Stärkungspakt NRW?
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage werden allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt
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Wie wird der Stärkungspakt NRW umgesetzt?
Die Landesregierung sieht - ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes - weiteren Handlungsbedarf und stellt daher im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung.
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Wie können Einrichtungen finanzielle Mittel beantragen?
Sozial- und Schuldnerberatungsstellen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können ihren Antrag bei der Abteilung Soziales stellen.
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FAQ - Richtlinie und Begleitinformationen
In der Richtlinie zum Stärkungspakt NRW sind alle Rahmenbedingungen rund um das Unterstützungsprogramm geregelt. Es handelt sich um einen Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar 2023.
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Ansprechpartner zum Stärkungspakt NRW
Hier finden Sie die Ansprechpartner samt Kontaktdaten zum Stärkungspakt NRW im Kreis Gütersloh.
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