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Kreishaus Wiedenbrück: Abteilung Soziales
Sachgebiet Schwerbehindertenangelegenheitenam Mittwoch, 17. April, nicht erreichbar
Allgemeine Fragen sowie den Vordruck zum Antragsverfahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung gibt es auf der Homepage des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/schwerbehinderte
Das Sachgebiet Schwerbehindertenangelegenheiten ist gewöhnlich unter der Servicenummer 05241/ 85 2369 montags bis mittwochs in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17.30 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zu erreichen. Persönliche Vorsprachen sind jeweils montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr im Kreishaus Wiedenbrück möglich. Jederzeit können Anfragen an das Postfach des Sachgebietes an schwebr@kreis-guetersloh.de gerichtet werden.