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Vorbehaltlicher Förderaufruf
Kleine Projekte, große Wirkung – Ideen für die „Kleinprojekte“-Förderung können eingereicht werden
Kleine Projekte mit großer Wirkung
Seit dem 28. Januar 2025 können Anträge für „Kleinprojekte“ in der Region eingereicht werden. Das Programm zielt darauf ab, kleinere Infrastrukturmaßnahmen zu fördern, darunter z.B. Sportboxen, Sitzgruppen, Hinweistafeln, Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze sowie Einrichtungsgegenstände für Museen oder Dorfgemeinschaftshäuser. Auch die Gestaltung von Plätzen ist förderfähig. Jedes Kleinprojekt darf maximal 20.000 Euro kosten – der Kleinprojekt-Fördersatz liegt in der Regel bei 80%.
Zur Beantragung genügt zunächst die Einreichung eines einseitigen Projektkonzeptes mit den wichtigsten Informationen sowie einer Kostenkalkulation mit Angeboten.
Alle Anträge müssen bis spätestens 28. Februar 2025 per E-Mail an regionalmanagement@gt-acht.de eingereicht werden. Interessierte finden dafür alle notwendigen Dokumente und Formulare wie zum Beispiel ein Factsheet mit wichtigen Hinweisen zu Fördermöglichkeiten und zur Abwicklung etc. im Downloadbereich der Website www.leader-gt8.de. Bei Fragen und Interesse ist Alexander Jaegers, Regionalmanager der LEADER-Region „GT8“, telefonisch unter 02561–917169–3 oder 0178-4554509 oder unter der o.g. Mail-Adresse erreichbar.
Aufruf an kreative Möglich-Macherinnen und Möglich-Macher
GT8-Regionalmanager Alexander Jaegers fasst die Chancen des Förderprogramms zusammen: „Das Programm bietet die Möglichkeit, kleinere Projekte ohne umfangreiche bürokratische Hürden zu realisieren. In den vergangenen Jahren haben wir die Erfahrung gemacht, dass es kein Kleinprojekt gibt, das es nicht gibt - die Kreativität unserer regionalen Akteure kennt keine Grenzen. Gerade diese Vielfältigkeit macht das Förderprogramm so interessant.
Wir freuen uns auf die kommenden Ideen sowie den gemeinsamen Austausch und ermutigen alle Interessierten, ihre Konzepte einzureichen, ihre Vereine zu stärken und die Region mitzuentwickeln.“
Hinweis: Da das Kleinprojekte-Förderprogramm durch Bundes- und Landesmittel gefördert wird, ist der diesjährige Förderaufruf von den Neuwahlen betroffen. Deshalb findet der Förderaufruf unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Fördermittel statt; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht demnach nicht.
Kleinprojekte aus dem Vorjahr