- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Wegweiser Gesundheit
- Förderung Medizinstudierender
- Beratung & Information
- BIGS - Gesundheit & Selbsthilfe
- Infektionskrankheiten
- Gesundheitsbezogener Hitzeschutz
- Trinkwasser und Umwelt
- Gesundheitskonferenz und Gesundheitsberichte
- Kinder & Jugendliche
- Koordinationsstelle für Ernährung und Bewegung im Offenen Ganztag
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Ausschuss für Mobilität
Schnellbuslinie zwischen Verl und Bielefeld
Geplant ist, dass die Busse stündlich auf der Linie zwischen Verl und Bielefeld von montags bis samstags verkehren, an Sonn- und Feiertagen gäbe es kein Fahrtangebot. Montags bis freitags könne der Bus von 6 bis 20 Uhr genutzt werden, samstags von 9 bis 18 Uhr. Die Stadt Verl plant – sofern die Gremien zustimmen – ein erweitertes Fahrtangebot, um das Angebot vor allem in den Abendstunden und den Wochenenden attraktiver zu machen. Nach dieser Erweiterung würde der Busverkehr von montags bis freitags nicht um 20 Uhr, sondern 22 Uhr enden. Samstags würde der Bus auch über 18 Uhr hinaus bis 22 Uhr fahren. Damit die Busverbindung an Sonn- und Feiertagen genutzt werden kann, plant die Stadt Verl ein stündliches Fahrtangebot von 9 bis 22 Uhr. Die Kosten, die für die zusätzlichen Fahrten anfallen, trägt die Stadt Verl.
Nach Zustimmung der Stadt Bielefeld wird diese Schnellbuslinie zusammen mit dem Kreis Gütersloh einen Förderantrag beim Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) stellen, welcher bis Ende 2032 befristet ist. Wird dieser bewilligt, werden 90 Prozent der Betriebskosten übernommen, sodass ein Eigenanteil an die Stadt Bielefeld und den Kreis Gütersloh entfällt. Nach aktuellen Prognosen beträgt der Eigenanteil jeweils rund 30.000 Euro pro Jahr, wenn dieser hälftig geteilt wird. Dabei handelt es sich um einen Durchschnittswert, bei dem unter anderem inflationsbedingte Mehrkosten berücksichtigt sind.