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Kreisausschuss beschließt einstimmig interkommunale Sondereinheit
Sondereinheit Krad soll entstehen
Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper stellte in der Kreisausschusssitzung die Pläne vor, nachdem aus der Politik Anfang Februar noch Informationsbedarf angemeldet worden war. Die neue Sondereinheit soll insbesondere im Katastrophenschutz sowie bei kommunalen Einsatzszenarien zum Zug kommen, um die Effektivität und Flexibilität in der Gefahrenabwehr zu erhöhen, unterstrich der Kreisbrandmeister. Die Verwendung von Motorrädern und All-Terrain-Fahrzeugen böte zahlreiche Vorteile in Bezug auf Schnelligkeit, Flexibilität und Zugänglichkeit zu schwer befahrbaren Geländen oder bei besonderen Einsatzlagen, so die Verwaltung in ihrer Vorlage. Diese Fahrzeuge seien leicht und könnten schnell verladen und transportiert werden, was ihre Einsatzmöglichkeiten erheblich erweitert. Im Nachbarkreis Warendorf war 2019 das erste Quad in Dienst gestellt worden.
Entlang der denkbaren Szenarien soll die Sondereinheit in drei Module unterteilt werden: Diese Module beinhalten Einsatzschwerpunkte, die in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Kreis Gütersloh bereits vorhanden sind. Die Module gliedern sich in Flächenlage, Waldbrand und MANV. Bei der Flächenlage liegt der Einsatzschwerpunkt in städtischen und ländlichen Gebieten. Das Modul Waldbrand ist spezialisiert auf Waldbrandbekämpfung und Rettungseinsätze in Wäldern. Das Modul MANV (Massenanfall von Verletzten) kommt bei Großunfällen und Katastrophenlagen mit vielen Verletzten zum Einsatz. Alle Module sollen künftig von der Leitstelle aus alarmierbar sein. Internen Abstimmungen zufolge sollen acht Allterrain-Fahrzeuge, auch Quads oder Ackermotorräder genannt, und zwei Motorräder stationiert werden.
Die Umsetzung der Maßnahme soll durch das Land NRW gefördert werden. Dafür ist es notwendig, dass alle 13 Städte und Gemeinden und auch der Kreis Gütersloh sich an dem Projekt beteiligen, damit die maximale Förderung in Höhe von 595.000 Euro für Anschaffungs- und Ausbildungskosten durch das Land NRW bewilligt werden kann. Die jährlichen Unterhaltskosten sowie mögliche Anbaugerätschaften werden von den Kommunen und dem Kreis aus eigenen finanziellen Mitteln getragen. Die Leiter der Feuerwehren und Ordnungsbehördenleiter unterstützen dieses Konzept.