Wasseruntersuchungen wegen PFAS-Belastung des Flughafens

Vorsorgemaßnahme: Private Trinkwasserbrunnen werden beprobt

Die Ems
Blick von der Brücke Pixelheide Richtung Norden. Rechts hinter den Feldern liegt das ehemalige Militärgelände. Foto: Kreis Gütersloh

Der Kreis Gütersloh reagierte zudem mit weiteren vorsorglichen Untersuchungen. Auffälligkeiten gab es in der jüngsten Untersuchung bei einem Messpegel im Bereich südlich des Flughafens. Damit besteht der Verdacht, dass Schadstoffe die Ems in diesem Bereich unterströmt haben könnten. Bei den Substanzen, die nachgewiesen wurden, handelt es sich um per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), sogenannte Ewigkeitschemikalien. Dieser Begriff bezeichnet eine große Gruppe an Chemikalien, die beispielsweise durch Abwasser, Abluft, Bauteile oder Abfälle von Industrieanlagen in die Umwelt gelangen.

Auf dem ehemaligen Militärgelände gibt es mehrere mit PFAS belastete Stellen, die bereits seit geraumer Zeit bekannt und unter anderem auf Löschwasser zurückzuführen sind. Als heutige Grundstückseigentümerin hatte die BImA auf Veranlassung der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Gütersloh weitere Untersuchungen durchgeführt. Die BImA ist dafür zuständig, die Flächen zu untersuchen und die Belastung durch Schadstoffe regelmäßig zu überprüfen. Im Juli ermittelte die BImA PFAS-Belastungen auch außerhalb des Flughafengeländes.

Aus vorsorgendem Gesundheitsschutz hat der Kreis Gütersloh weitere Nachforschungen veranlasst: Ergänzend zu weiteren Pegelmessungen auf Veranlassung der zuständigen Fachabteilungen werden auch Trinkwasserbrunnen in der näheren Umgebung des Flughafengeländes untersucht. Die Beprobung findet Mitte September statt und umfasst Trinkwasserbrunnen nord- und südwestlich des Flughafengeländes. Die betroffenen Brunnenbetreiber werden einzeln von der Abteilung Gesundheit des Kreises kontaktiert. Die Abteilung Gesundheit ist unter anderem für die Überwachung der privaten Trinkwasserbrunnen im Kreisgebiet zuständig. Die zentrale Wasserversorgung ist nach den bisher vorliegenden Untersuchungen nicht betroffen, informieren die örtlichen Wasserversorger. Unabhängig von den genannten Untersuchungen führt die BImA weitere Messungen durch, um die Schadstoffausbreitung eingrenzen zu können.

Grenzwerte für PFAS sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt und treten jeweils zum Januar 2026 und 2028 stufenweise in Kraft. Nach der Analyse und Bewertung der Ergebnisse werden der Kreis und die BImA weiter zu den Ergebnissen der Untersuchungen informieren.

Weitere Informationen rund um das Thema PFAS sind beim Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) im Internet erhältlich unter www.lanuv.nrw.de/umwelt/gefahrstoffe/pfas Die wesentlichen Fragen und Antworten aus Sicht der Abteilung Umwelt sowie der Abteilung Gesundheit finden sich auch auf den Internetseiten des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/pfas

Weiterhin stehen die Fachabteilungen des Kreises Gütersloh unter der Telefonnummer 05241/85-4545 und unter der Email PFAS_62@kreis-guetersloh.de für Rückfragen zur Verfügung.