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Abteilung Umwelt
Motorsäge hat ab dem 1. März Pause
Der Winter war dieses Mal sehr regenreich, die Flächen sind wassergesättigt und kaum zu befahren. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass die Sperrfrist ab Freitag, 1. März, dennoch zu beachten ist. Wer die geplanten Rückschnittmaßnahmen in dieser Woche nicht mehr schafft, muss bis Anfang Oktober damit warten.
Schon jetzt ist morgens ein buntes Gezwitscher zu hören. Untrügliches Zeichen, dass Reviere und Partner gesucht werden und das Brutgeschäft unmittelbar bevorsteht. Da die nasse Witterung keinen Einfluss auf den Beginn des Brutgeschäftes hat, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, auch wenn Gehölzbestände nicht eher mit Maschinen erreichbar waren.
Bürgerinnen und Bürger sollten diesen Termin im Blick haben, den Schutz der Tiere beachten und geplante Maßnahmen gegebenenfalls bis Oktober aufschieben.