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Medizinprodukte-Betreibergesetz
Unterweisung für neues Notarzt-Personal
Grannemann, die auch schon Dienste auf den Hubschraubern ‚Christoph 13‘ und ‚Christoph 4‘ getan hat, freut sich auf ihren neuen Arbeitsplatz. Neben Grannemann werden auch weitere Ärzte neu für den Rettungsdienst des Kreises Gütersloh tätig: Dr. Sergiu-Stefan Pop, Oberarzt und Facharzt für Anästhesie sowie Prof. Dr. Dr. Niels Rahe-Meyer, Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin am Franziskus Hospital in Bielefeld.
Kein Aprilscherz! Alle drei bekamen in den Tagen vor Dienstbeginn eine Unterweisung durch Fabio Mazur (Notfallsanitäter) in die vorhandenen medizinischen Produkte. Jeder, der auf einem Einsatzfahrzeug fährt, braucht diese Einweisung. So sieht es das Medizinproduktegesetz vor. Die dazugehörige Verordnung über das Errichten, Betreiben und Verwenden von Medizinprodukten ist ein nationales Regelwerk für alle professionellen Errichter, Anwender und Betreiber von Medizinprodukten. Man darf sich das in etwa wie bei einem neuen Auto vorstellen: Der neue Fahrer fährt schon routiniert aber am neuen Modell wird erklärt, wo das Fernlicht, der Tankdeckelöffner oder der Verbandkasten sitzen.
Klar weiß die Notärztin, wie ein Defibrillator funktioniert und sie ist sicher im Umgang mit dem Ultraschallvernebler. Auch wenn der Marktanteil gewisser Geräte, beispielsweise eines Beatmungsgerätes bei rund 90 Prozent in Nordrhein-Westfalen liegt, so muss doch jeweils das im Kreis Gütersloh verwendete Medizinprodukt vorgestellt und eingeführt werden. Das macht regelmäßig Schulungen für Neulinge erforderlich. Mazur spult das ohne zu stocken in einem medizinischen Fachjargon ab. Drei Stunden sind angesetzt.
Jedes Team von Notfallsanitätern kennt das eigene Equipment wie die Westentasche. Sinnvollerweise sind die Wagen beim Rettungsdienst des Kreises Gütersloh alle gleich ausgestattet. „Für mich ist dieses Modell neu, der Kern des Gerätes ist bekannt“, sagt Dr. Grannemann mit Blick auf ein Beatmungsgerät. Mazur demonstriert Taschensysteme, erklärt was beim Kreis Gütersloh auf den Fahrzeugen wo verpackt ist, erklärt Schlauchsysteme und Klickverbindungen. Die neuen Ärzte erfahren, welches Einwegmaterial vorgehalten wird und wie viele Powerbanks standardmäßig eingepackt sind. „Ich weiß zudem, dass ich mich auf das Team im Wagen verlassen kann“, gibt Grannemann einen Einblick in das Miteinander zwischen Notfallsanitätern und dem Notarzt.
Drei-Säulen-Modell
Die notärztliche Versorgung im Kreis Gütersloh steht auf drei Säulen. Erstens: Krankenhäuser. Nach Ausschreibung gewinnt eine Klinik oder ein Klinikverbund das Verfahren und darf sich am Rettungsdienst beteiligen. In diesem Fall die katholische Hospitalvereinigung Ostwestfalen, zu der sowohl ‚das Franziskus‘ (Bielefeld) und ‚das Vinzenz‘ (Wiedenbrück) gehören. Beide Häuser stellen Anteile an der notärztlichen Versorgung. Zweitens: Fest beim Rettungsdienst des Kreises angestellte Ärztinnen und Ärzte. Drittens: Ein kreiseigener Notärzte-Pool. Das sind Honorarkräfte, mit denen für den Kreis vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden. Sie übernehmen Tag-, Nacht- oder 24-Stundendienste auch an den anderen Notarztstandorten des Kreises. Die Fluktuation im Pool ist gering, das Personal hat Ortskenntnis und ist mit vielen Teams der Rettungswachen bereits vertraut. Die Tätigkeit im Pool hat schon manches Mal dazu geführt, dass Personal in den eigenen Stamm übernommen wurde.
Bereits die politische Entscheidung, zusätzlich zur Ärztlichen Leitung auch Notärzte als zweite Säule neben dem (freiwilligen) Notarztpool fest beim Kreis anzustellen, führte zu einer erheblich verbesserten Sicherstellung. „Es ist eine große Entlastung für uns, dass als dritte Säule nun wieder ein Krankenhaus für die Notarztgestellung gewonnen werden konnte. Denn dessen Dienstplan wird dort geschrieben und verantwortet, nicht bei uns“,
sagt Bernd Strickmann, ärztlicher Leiter Rettungsdienst beim Kreis. So besteht ein möglichst großer Personalkreis, auf den zurückgegriffen werden kann. Die Säulen können einander gegenseitig stützen. Und er lobt auch gleich den Notarztpool. „Die freiwilligen Notärzte haben einen Hauptjob. Man kann einen Arzt nicht für den Rettungsdienst verpflichten, wenn gerade der Erst-Arbeitgeber ruft. Daher schließen die Personen Honorarverträge mit dem Kreis ab. Eine Ärztin, die Kapazitäten frei hat, stellt ihre Kraft dann dem Pool zur Verfügung und arbeitet – dann auf Ticket des Pools – weiter. „Das Gute?“, so Strickmann: „Wir kennen die alle!“ Es ist folglich nicht nötig, Notärzte bei entsprechenden überregionalen Arzt-Vermittlungsagenturen anzuwerben.