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Glasfaserausbau im ländlichen Raum
Bund und Land fördern den Glasfaserausbau
5.785 förderfähige Adressen wurden zuvor durch ein vorgeschriebenes Markterkundungsverfahren ermittelt. Um eine Idee davon zu bekommen, wie viel der Breitbandausbau im ländlichen Bereich kosten wird, hat das Beratungsunternehmen MICUS auf Basis einer Grobnetzplanung eine Kostenkalkulation erstellt. Dabei ist eine Wirtschaftlichkeitslücke nach Abzug des Barwerts aller Einnahmen vom Barwert aller Kosten in Höhe von etwa 81 Millionen Euro errechnet worden.
Aufgrund der Höhe der Kosten erfordert das Verfahren eine europaweite Ausschreibung. Die Versorgungsdaten aus dem Markterkundungsverfahren werden vor Ausschreibungsbeginn nochmals erhoben und validiert, damit die Ausschreibung mit möglichst genauen Daten erfolgen kann. Im Ausschreibungsverfahren wird der finale Betrag der Wirtschaftlichkeitslücke ermittelt. Auf Basis dieses Wertes werden dann die Förderbescheide in abschließender Höhe beantragt. Alle beteiligten Kommunen haben bereits vor der Antragsstellung die notwendigen Beschlüsse zur Sicherung der Eigenanteile durch die Politik beschließen lassen. Die Ko-Finanzierung des Landes wird nun zeitnah beantragt.