Herrenberg-Urteil: Keine Honorarkräfte mehr möglich

Kreis erhöht seine Unterstützung für Musikschulen

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sich 2022 bei dem Herrenberg-Urteil mit der Frage befasst, ob eine Musikschullehrerin in der besagten Stadt in Baden-Würtemberg in kommunaler Trägerschaft abhängig und daher sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, oder ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Zuvor hatte die Musiklehrerin nach 15 Jahren mit immer neuen Honorarverträgen bei der Rentenversicherung ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragt. Dabei prüft die Rentenversicherung, ob eine Person abhängig oder selbstständig beschäftigt ist. Die Rentenversicherung bejahte die abhängige Beschäftigung. Diese Auffassung hat das BSG 2022 bestätigt.

Spielte in früheren Gerichtsurteilen häufig der Umfang der Beschäftigung bei einem Arbeitgeber eine entscheidende Rolle, rückten die Richter des Bundessozialgerichts dieses Mal die Frage der Einbindung in die organisatorischen Abläufe in den Mittelpunkt. Das reichte von der Raumnutzung über die Einbindung in die Stundenpläne bis Nutzung der Instrumente. Die Richter kamen zu dem Urteil, dass die Honorarkraft abhängig beschäftigt sei und damit sozialversicherungspflichtig. Inwieweit sich aus diesem Urteilsspruch noch allgemein Nachzahlungsansprüche ableiten lassen, die für alle Honorarkräfte nachträglich zu zahlen seien, lässt sich aktuell noch nicht beziffern.

Die Musikschule für den Kreis Gütersloh e. V. wird in 2025 zusätzlich mit 155.000 Euro und die Musikschule Halle (Westf.) zusätzlich mit 7.500 Euro unterstützt. Höhere Zuschüsse fallen entsprechend in den Folgejahren an. Entsprechend der bisherigen Aufteilung der Förderung zu einem beziehungsweise zu zwei Dritteln zahlt die Stadt Halle (Westf.) der dortigen Musikschule 14.000 Euro mehr jährlich. Bei der Musikschule für den Kreis Gütersloh e. V. bestreiten aktuell noch Honorarkräfte maximal 20 Prozent der Unterrichtsstunden, bei der Musikschule Halle (Westf.) sind es rund 50 Prozent. Der Gesamtzuschussbedarf für die beiden Musikschulen beläuft sich für das Jahr 2025 auf rund 2,2 Millionen Euro.

Laut einer Umfrage des Landesverbands der Musikschulen NRW streben 78 Prozent aller Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft beziehungsweise die Kommunen und Kreise den Abschied von Honorarkräften zum Jahresbeginn 2025 an. 13 Prozent haben dies bereits zum Schuljahreswechsel im Frühjahr/Sommer 2024 vollzogen, darunter Bielefeld und der Kreis Paderborn. Die 35 Honorarkräfte der Musikschule für den Kreis Gütersloh bestreiten derzeit einen Unterrichtsumfang von 248 Stunden (je 45 Minuten). Den Unterricht durch Festangestellte zu gewährleisten bedeutet einen Stellenzuwachs von rund acht Vollzeitäquivalenten.

Da die Musikschule in 2022/2023 eine finanzielle Rücklage bilden konnte – vor allem aufgrund einer längeren Vakanz an der Spitze – kann zumindest der Anstieg des Zuschusses in 2025 begrenzt werden. Rund 88.000 Euro dienen zur Reduzierung des Zuschussbedarfs in 2025. In 2026 wird der höhere Zuschussbedarf voraussichtlich voll zum Tragen kommen.