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Förderung der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe
Vertrag mit Caritasverband für den Kreis Gütersloh e.V. wird fortgesetzt
„Wir freuen uns sehr, die Zusammenarbeit mit dem Caritasverband hier im Kreis Gütersloh fortführen zu können“, betonte Dr. Angela Lißner, Leiterin des Dezernats Ordnung, Gesundheit und Bevölkerungsschutz, bei der Vertragsunterzeichnung zwischen dem Kreis Gütersloh und dem Caritasverband. „Der Caritasverband hat langjährig sehr gute Arbeit im Bereich der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe geleistet und ich bin mir sicher, dass wir auch weiterhin genau so gut zusammenarbeiten werden“, so Lißner.
Der Kreis Gütersloh als Untere Gesundheitsbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, Abhängigkeitskranken und deren Angehörigen Beratungen und Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht einerseits durch die Beratungsstellen des Caritasverbandes und andererseits durch die Suchtberatung des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der zur Abteilung Gesundheit gehört.
Der vorherige Vertrag mit dem Caritasverband war zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. In einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren für die soziale Dienstleistung hat sich der Caritasverband durchgesetzt und erhielt daraufhin den Zuschlag für die aktuelle Vertragslaufzeit. Die Finanzierung erfolgt durch den Kreis Gütersloh, kommunale Landesmittel und Eigenmittel.